Das derzeit gültige Abkommen Deutschland-Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 16. April 1985 wurde am 21. Juli 2009 einseitig von der deutschen Regierung gekündigt. Damit ist das Abkommen nicht mehr anzuwenden für Steuerjahre, die am oder nach dem 01.01.2011 beginnen.
Um den Interessen deutscher Unternehmen in der Türkei sowie türkischer Unternehmen in Deutschland gerecht zu werden, wurde mit dem Auslaufen des derzeitigen Abkommens 2011 Zeit zur Verhandlung eines neuen Abkommens gelassen. Die Verhandlungen hierzu sind bereits angelaufen.
Die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommen gelten nicht nur für Gewerbebetriebe, sondern auch für natürliche Personen.
Originaltext:
DBA Deutschalnd-Türkei (zum Öffnen des Dokuments benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader)



Internationales Steuerrecht: Doppelbesteuerungsabkommen Türkei Deutschland
