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Reisepass und Visum

Als Unterzeichner des „Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates” vom 13. Dezember 1957 erkennt die Türkei die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Übereinkommens deklarierten Reisedokumente für die Einreise in die Türkei als gültig an.

Diese sind:

-     Gültiger Reisepass oder Kinderreiseausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
-     Gültiger vorläufiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
-     Gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monate können Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland mit einem der oben aufgeführten Ausweise ohne Visum in die Türkei einreisen.

Wichtiger Hinweis

Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen “Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich.


Zuletzt aktualisiert am Montag, den 01. März 2010 um 20:39 Uhr